Quergerichteter Innenraum aus westlicher Richtung
Hauptstraße 16, ehemalige lutherische, heute evangelische Pfarrkirche
Detail des Wiederaufbaus nach dem Brand von 1903
Kanzel
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Wetteraukreis
Rosbach vor der Höhe
Rodheim vor der Höhe
  • Hauptstraße 16
Ehem. lutherische, heute ev. Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 491

Nach dem Dreißigjährigen Krieg entstand in Rodheim neben der bereits bestehenden reformierten eine lutherische Gemeinde. 1676 konnte die Gemeinde am westlichen Ortsrand eine kleine Fachwerkkirche einweihen. Sie wurde 1738 nach der Fertigstellung des Neubaus an der heutigen Stelle wieder abgebrochen. Die Kirche von 1738 wurde von dem gräflich-hanauischen Baudirektor Hermann geplant und ausgeführt. Sie ist ein längsgestreckter Saalbau mit abgeschrägten Ecken. Der Kircheninnenraum ist quer orientiert. Der Turm ist aus Platzgründen der Längsseite zur Straße eingestellt und tritt nur in geringem Maße risalitartig vor. Eine ähnliche Lösung ist an der ebenfalls von Hermann ausgeführten Nauheimer Reinhardskirche zu beobachten. Eine weitere Gemeinsamkeit ist die in beiden Entwürfen angelegte kreuzförmige Erschließung. 1819 vereinigten sich die beiden protestantischen Gemeinden Rodheims. In der Folge fanden in der Kirche von 1738 die Wintergottesdienste statt. Der größere, noch mittelalterliche Bau der ehemals reformierten Gemeinde (vgl. Hauptstr. 27) war nur schwer zu beheizen. Nach dem Abbruch seines Schiffes 1956 verblieb der Bau von 1738 als alleinige evangelische Pfarrkirche in Rodheim.

Ihr heutiges Erscheinungsbild ist vor allem im Innern nicht ursprünglich. Bei einem Brand 1901 überdauerten nur die Umfassungsmauern. Der Friedberger Architekt Kratz leitete den am 11. Oktober 1903 abgeschlossenen Wiederaufbau. Die querangelegte Raumdisposition wurde in ihren Grundzügen wiederhergestellt. Die Details der neuen Emporen und des nunmehr offenen Dachstuhls sind als renaissancehaft zu charakterisieren.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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