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Ensemble aus Personenempfangsgebäude und Lagerhalle, das in einem der Ortsseite zugekehrten Fachwerk-Quergiebel sein überragendes Motiv hat; der Bahnhof stammt aus der Entstehungszeit der 1901 in Betrieb genommenen Nebenstrecke zwischen Bad Homburg und Friedberg. Vornehmlich durch den angesprochenen Quergiebel wirkt er markant im westlichen Weichbild Rodheims.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |