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Mehrseitig umbautes Bauerngehöft; das giebelständige Fachwerkwohnhaus ein dreizoniger Bau aus der Zeit um 1700. Er zeichnet sich durch ein vollständig und unverändert erhaltenes Gefüge aus. Die rückwärtig im Hof gelegene, ebenfalls in Fachwerk errichtete Scheune ist inschriftlich 1739 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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