Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gestreckter zweigeschossiger Bau; auf einem Areal am südlichen Ortsrand errichtet, das ursprünglich zum "Junkernhof" gehörte (vgl. Junkergasse 12-16). Die Schule wurde 1864 ihrer Bestimmung übergeben. Das Bild der gleichmäßig gereihten Fensterachsen wird im Obergeschoß bereichert durch Fenstergesimse und eiserne Brüstungsgitter. Die ursprünglich vorhandenen Fensterläden nur noch in einigen Fällen erhalten. Der vorherrschenden horizontalen Ausrichtung des Baukörpers kontrastiert ein Dachtürmchen in Gebäude-und Firstmitte. Die ungewöhnliche Länge der Schule erscheint durch die Fassadenordnung und durch das Verhältnis zum umgebenden Raum als angemessen. Der Schule ist neben dem geschichtlichen durchaus auch ein baukünstlerischer Wert zuzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |