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Die Parzellen Junkergasse 12-16 gehörten ursprünglich zu einem Hof in adeligen Händen, der in Rodheim als „Junkernhof“ überliefert wird. Auch Junkergasse 5 mit der 1864 neu erbauten Schule (vgl. dort) war Teil dieses Anwesens. Als denkmalwerte Hinterlassenschaft des „Junkernhofes“ sind die beiden historischen Fachwerkwohnbauten Junkergasse 12 und 14 anzusehen, die aus dem 17. oder 18. Jahrhundert stammen. Ferner die massive Einfriedung von Junkergasse 16 entlang der Ecke zur Königstraße. Die erhaltene Bruchsteinmauer verdeutlicht den ehemals herrschaftlichen Charakter des Areals.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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