Heidelberger Straße 25
Heidelberger Straße 13/17
Heidelberger Straße 28/30
Meerbachstraße nach Südwesten
Meerbachstraße nach Südosten
Heidelberger Straße nach Norden
Heidelberger Straße nach Südwesten
Heidelberger Straße nach Norden
Heidelberger Straße 40 und 42
Heidelberger Straße nach Nordosten
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Heidelberger Straße, Mönchbachweg
Gesamtanlage Heidelberger Straße

Friedhofstraße (Alter Friedhof)

Heidelberger Straße 13 - 41 (Westseite), 18 - 50 (Ostseite)

Meerbachstraße 3, 4 - 8 (Südseite)

Mönchbachweg

Die Gesamtanlage Heidelberger Straße erfasst den Siedlungsbereich entlang der südlichen Ausfallstraße von Bensheim, die in der Hauptsache in den Jahren zwischen 1890 und 1912/ 13 bebaut wurde. Das Gebiet umschließt im Wesentlichen die Parzellen der Häuser Heidelberger Straße 13/15 bis 41, wobei die am Südrand der Meerbachstraße stehenden Häuser Nr. 4 bis 8 hier miteinbezogen sind sowie Heidelberger Straße 18/20 bis 50 mit dem jenseits des Mönchbachweges befindlichen alten Friedhofsgelände. Aus Richtung der Bensheimer Altstadt entwickelt sich die Gesamtanlage aus einem eher bescheidenen, kleinbürgerlichen Wohngebiet mit ein- bis zweigeschossigen Wohn- bzw. Doppelwohnhäusern hin zu einem großzügig bemessenen Wohnpark, der in der stattlichen Villa Eulenhorst (Nr. 50) kulminiert. Der gesamte südliche Bereich ist von den Wohnbauten des Bensheimer Fabrikanten Wilhelm Euler beherrscht, der südöstlich des Friedhofes bzw. östlich seiner Wohnhäuser am Meerbach seine Papierfabrik errichtet hatte. Der Architekt seiner Häuser und auch seiner Fabrikgebäude war immer Heinrich Metzendorf, von dem innerhalb der Gesamtanlage insgesamt acht Wohnbauten stammen. Vor allem die beiden Wohnsitze Eulers, aber auch die Villa des Ziegeleibesitzers Otto Heitefuß (Nr. 37) sind jeweils in große, parkähnlich angelegte Gartengrundstücke platziert, die noch heute einen wertvollen Baumbestand aufweisen und das Gebiet zusammen mit dem alten Friedhof zu einer für Bensheim und die ländlich geprägte Bergstraße charakteristischen Wohnparklandschaft des frühen 20. Jhs. werden lassen.

Die Gesamtanlage ist vor allem im nördlichen Bereich durch einzelne Neubauten geringfügig gestört. Den Auftakt bilden jedoch zwei sich gegenüberliegende Doppelwohnhäuser, wobei das Gebäude an der Ecke zur Friedhofstraße noch aus der Barockzeit stammt und als Einzeldenkmal ausgewiesen ist, während das Haus Heidelberger Straße 13/15 mit seinem Sandsteinvorbau und dem auffälligen Fachwerkgiebel der Jahrhundertwende angehört und als Bau des Historismus einen besonderen Wert als Bestandteil der Gesamtanlage hat. Diese Einschätzung trifft auch auf weitere Bauten zu, wie das Haus Nr. 22, ein Ziegelbau mit roter Sandsteingliederung, oder das Haus Nr. 21, das Albertusheim, ein zweigeschossiger Putzbau mit horizontalen Gesimsen und entsprechenden Fensterverdachungen im Obergeschoss, das noch seine alte Einfriedung sowie im Vorgarten ein bedeutendes Sandsteinkruzifix aufweist. Auch das Haus Nr. 25, ein eineinhalbgeschossiger Putzbau mit Zwerchhaus und Einfriedung mit kugelbekrönten Sandsteinpfosten, sowie die Doppelwohnhäuser 28/30 und 31/33 mit den markanten Zwerchhäusern gehören in diese, vor allem den nördlichen Teil der Gesamtanlage charakterisierende Kategorie von Häusern.

Zunächst auf der Ostseite, ab der Einmündung des Mönchbachweges, beginnt dann die Reihe der von Metzendorf errichteten bzw. von ihm beeinflussten Häuser. Den Anfang macht eine kubische, zweigeschossige Villa mit steilem Walmdach und rund vortretender Kante (Nr. 32), dann folgen zwei weitere, eindeutig von Metzendorf konzipierte Wohnhäuser mit Pyramidendächer (Nr. 38 und 40), die 1911 errichtet wurden. Daneben eine weitere Kleinvilla, dann, unterbrochen von einem Wohnhaus unserer Zeit, das sogenannte Beamtenwohnhaus ( Nr. 44), ein früher, noch historistisch geprägter Bau Metzendorfs, die Villa Eulennest (Nr. 46) von 1898/99, die 1902/03 vom Architekten selbst noch einmal erweitert wurde, und die Villa Eulenhorst von 1912, zu der noch die "Autohalle" von 1922 gehört. Am südlichen Rand des großen Grundstückes der Villa Eulenhorst wurde leider 1960 und 1962 in zwei Bauabschnitten ein Altersheim (Caritasheim St. Elisabeth) errichtet, das durch einen geschlossenen Gang mit der umgenutzten Villa verbunden wurde. 1965 entstand westlich des Neubaus noch die Kirche St. Elisabeth, ein interessanter moderner Sakralbau des Architekten Wilhelm Bieler, der sich jedoch im Gegensatz zu dem inzwischen modernisierten Altersheim dem Gesamtensemble unterordnet. Die Kirche mit der abgerundeten Fassade wurde in rotem Ziegelstein und mit einem geknickten Dach ausgeführt.

Auf der gegenüberliegenden, der westlichen Seite der Heidelberger Straße, reihen sich drei weitere, ebenfalls als Einzeldenkmäler bewertete Bauten: dazu gehört die von dem Frankfurter Architekten Adolf Moritz 1906/07 errichtete Gewerbeschule, für deren Bau sich ebenfalls Heinrich Metzendorf beworben hatte; dann die bereits erwähnte Villa Heitefuß von 1905 und das Prokuristenwohnhaus von 1907/08 (Nr. 39), das ebenfalls von Metzendorf stammt. Dahinter, an der Meerbachstraße, reihen sich noch zwei interessante Wohnbauten (Nr. 4-8), wovon das eine als Doppelwohnhaus noch historisierend mit zwei Zwerchhäusern (eines mit Zierfachwerk) ausgebildet ist, während das andere bereits Jugendstileinflüsse aufweist. Den Abschluss bildet auf dieser Straßenseite das heute im Äußeren weitgehend vereinfachte, ebenfalls giebelständige Wohnhaus Nr. 41, das einen kleinen Vorbau mit Pultdach sowie einen Giebel mit Fischgrätfachwerk über konsolgestützter Pultverdachung aufweist.

Wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage Heidelberger Straße sind die bereits erwähnten parkähnlichen Grünzonen der beiden Villen des Kommerzienrates Euler. Die malerisch vom Meerbach voneinander getrennten Gartenparzellen gehören konstitutiv zum Bautyp des Landhauses, wie es in England entwickelt und möglicherweise unmittelbar von dort von Metzendorf übernommen wurde. Die Grünbereiche schaffen einen Puffer zwischen Wohn- und emissionsreicher Fabrikanlage und vermitteln auch harmonisch zum benachbarten Friedhofsgelände, das mit seinen zahlreichen historisch und künstlerisch wertvollen Grabmälern, dem Baumbestand und der alten Kirche ein bedeutendes Zeugnis der Sepulkralkultur darstellt (s. Friedhofstraße).

Es gibt in Bensheim kaum ein Wohnviertel, in dem dieses großräumige, mit großbürgerlichem Selbstbewusstsein zur Schau gestellte Wohnen, wie es vor dem Ersten Weltkrieg noch möglich war, so anschaulich zu finden ist. Selbst das baukünstlerisch wertvolle und ebenfalls als Gesamtanlage nach dem Denkmalschutzgesetz ausgewiesene Metzendorfviertel an der Ernst- Ludwig-Straße kann diese Weiträumigkeit nicht aufweisen, wie sie in den Landhausanlagen Nr. 46 und 50 realisiert wurde.

Die Gesamtanlage Heidelberger Straße bildet somit einen kulturgeschichtlich hochwertigen vorstädtischen Bereich mit zahlreichen qualitätvollen Einzeldenkmälern. In ihrem Kontrast zwischen bescheidenen Wohnhäusern im nördlichen Bereich und repräsentativen Villen südlich ist sie von besonderer kultur-, für Bensheim auch ortsgeschichtlicher Bedeutung. Darüber hinaus ist vor allem der Bereich der Eulerschen Häuser wegen seiner Grundstruktur mit der geschickt gestaffelten Anordnung der Gebäude und deren baulicher Detailgestaltung durchaus auch von künstlerischem Rang.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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