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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; es ist vollständig mit Platten verkleidet. Größe und Anordnung sind aber so, daß das Fachwerkgefüge noch nicht tiefgreifend gestört ist. Die schräge Verkleidung zwischen Erd- und Obergeschoß im vorderen Abschnitt der zum Hof gelegenen Traufseite läßt an eine Knaggenverriegelung und damit an ein hohes, vielleicht noch spätmittelalterliches Baualter denken.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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