Östliche Gartenstraße nach Nordwesten
Gartenstraße 17 und 19
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Gartenstraße
Gesamtanlage östliche Gartenstraße

Gartenstraße 7/9 - 19

Häuserzeile des Historismus entlang dem östlich gelegenen Abschnitt der Gartenstraße. Die Häuser wohl noch im 19. Jh. im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bahnhofsviertels entstanden. Sie schließen den Bahnhofsvorplatz nach Norden hin ab, sind somit neben dem Bahnhof selbst historische Restzeugnisse des ursprünglichen Erscheinungsbildes. Hervorzuheben sind die beiden westlichen Häuser Nr. 17 und 19, wobei Nr. 19 ein mächtiges Walmdach und einen akzentuierenden Risalit aufweist, während Nr. 17, ein vierachsiger Sandsteinbau mit Satteldach, durch ein Zwerchhaus mit Krüppelwalm Betonung erfährt. Die Fenster des Gebäudes sind zudem durch rote Sandsteingewände, kräftige konsolgestützte Fensterbänke und Entlastungsbögen hervorgehoben. Westlich ein nachträglicher Anbau mit Dachterrasse. Das interessante Doppelwohnhaus Nr. 13/15 wurde in seinem westlichen Teil verändert, es zeigt hier einen Vorbau mit gerahmtem Doppelfenster und Pultdach, das zum darüberliegenden Mansardgeschoss abtrennt. Seitlich der Eingangsbereich. Der östliche Teil zeigt einen Risalit mit steilem Mansardsatteldach. Bei Nr. 11 handelt es sich um einen die historische Häuserzeile unterbrechenden Neubau, während Nr. 7/9 wieder ein Doppelwohnhaus ist. Dieses präsentiert sich als spätklassizistischer Putzbau, der von flachen Risaliten mit Giebeln und Lisenenrahmungen gefasst wird. Die Fenster zeigen rote Sandsteingewände, die beiden Geschosse werden durch ein schmales Kranzgesims optisch voneinander getrennt. An beiden Schmalseiten erneuerte Treppenanlagen.

Die kleine Gesamtanlage am nördlichen Rand der Gartenstraße ist ein wichtiges Zeugnis der Stadtentwicklungsgeschichte Bensheims.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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