Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der Bau befindet sich an einer Stelle, wo sich ursprünglich neben dem Untertor ortseinwärts ein freier Platz befand, vielleicht zum Wenden von Wagen (vgl. auch Pfortgasse 1). Die Ortsbefestigung wurde ab den 30er Jahren des 19. Jahrhundert niedergelegt und damit auch die beiden Torbauten (vgl. Holzhäuser Straße 1). In der Nieder-Wöllstadter Straße entstand bald darauf das erhaltene Spritzen- und Stockhaus, das mit seiner regelmäßigen Fensteranordnung und dem jeweils von einem Tor für Spritzenwagen flankierten Eingang in der Mitte des Gebäudes seine Entstehungszeit trotz des schlechten Zustandes noch kenntlich macht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |