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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude von stattlichen Ausmaßen; es ist Teil einer hakenförmigen Hofanlage, die im Zuge der Ortserweiterung entlang der Nieder-Wöllstadter Straße unmittelbar nach 1700 entstand. Das Wohngebäude ist ganz mit Holzschindeln verkleidet. Größe und Lage der Fenster lassen ein ungestörtes, Geschossversätze und Volumen ein vielleicht reich geschmücktes Fachwerk erwarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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