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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude mit Krüppelwalmdach, Teil eines U-förmig umbauten Hofes; der in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtete Bau (zum Aspekt der Ortserweiterung vgl. die vorangegangenen Bauten) steht am Ende der Entwicklung des Sichtfachwerkbaus in Rodheim, der bis in das späte Mittelalter zurück zu verfolgen ist. Ohne geschnitzte Zierformen oder Geschoßversätze zeigt der Bau doch eine auch künstlerisch durchdachte Strebenfiguration.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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