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Teil der Gesamtanlage:
Rodheim
Ein stattliches, zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude, ab dem Obergeschoß ein Gefüge der Zeit um 1700 weitgehend unverändert unterhalten. Das Gebäude durch die Anlage der seitlich tangierenden Seestraße zwar aus seinem ursprünglich geschlossenen Zusammenhang mit der Königstraße gelöst, dafür aber jetzt von markanterer Erscheinung im Ortsbild. Der Seeweg ist ein nachträglicher Durchbruch des alten Befestigungsringes um Rodheim.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |