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Obwohl der zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnbau der Zeit um 1700 durch Umbauten in seinem ursprünglichen Zustand stark beeinträchtigt ist, besitzt das Obergeschoß und das Giebeldreieck der Straßenseite noch baukünstlerischen Wert. Neben den profilierten und geschnitzten Bauteilen bestechen besonders die Zierformen in den Gefachen; S-förmige Streben mit Nasen und Überlagerungen von Viertelkreisstreben mit Andreaskreuzen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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