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Frankensteinstraße 3 - 9
Hohenweg 6 - 14
Weitgehend einheitliche Gruppe von vier Siedlungsbauten aus der Zeit unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg. Jeweils zweigeschossige Doppelwohnhäuser, wobei die beiden Gebäude am Hohenweg vom Architekturbüro Heinrich Metzendorfs entworfen wurden. Auftraggeberin war hier und wahrscheinlich auch bei den beiden anderen Bauten die Gemeinnützige Baugenossenschaft GmbH Bensheim.
Abgesehen von dem Sonderfall Frankensteinstraße 3/5 wurden die Häuser einheitlich als Backsteinbauten über gemischten Granit-Sandsteinsockeln aufgeführt. Den Abschluss bilden aufgeschobene Walmdächer. Die Fassaden sind völlig schmucklos, sie sind durch Lochfenster mit Zementstürzen und -fensterbänken gegliedert. Ein weiteres strukturierendes Element bildet der leichte Geschossüberstand des Obergeschosses, dessen Schattenwirkung den Eindruck eines Gurtgesimses vermittelt. Die beiden Bauten am Hohenweg sind völlig identisch ausgeführt, sieht man von einer Rekonstruktion der Nr. 14 in anderem Material ( Hohlblocksteine) ab.
Auch das Haus Frankensteinstraße 7/9 entspricht in Form und Material diesem Typus, weist jedoch risalitartige, einachsige Wandvorsprünge auf, wodurch der Mittelteil zurücktritt. Neben dieser homogenen Gruppe sachlich-nüchterner Mietshäuser bildet das Haus Frankensteinstraße 3/5 wegen seiner Form und seines Materials einen starken Kontrast. Vermutlich etwas früher errichtet und möglicherweise von einem anderen Architekten vermittelt es einen fast romantisch-pittoresken Eindruck. Auch hier wurde der gemischte Steinsockel verwendet, darüber erhebt sich jedoch ein eingeschossiger Putzbau, dessen straßenseitige Hauptfassade durch Einsprengsel aus Granit- sowie roten und gelben Sandsteinquadern belebt wird. Über dem Hauptgeschoss erhebt sich ein steiles Mansardsatteldach, in dem zwei doppelachsige Gaupen mit hohen, geschweiften Abschlüssen und pultverdachten Blumenbänken ruhen. Auch hier treten einzelne Quader malerisch aus der Putzfläche hervor und geben ihr eine lebendige Struktur. Die Eingänge liegen seitlich und sind ebenfalls durch kleine Pultdächer geschützt.
Die kleine, aus den vier Doppelwohnhäusern sich konstituierende Gesamtanlage steht beispielhaft für den frühen Mietswohnungsbau einer Kleinstadt. Durch die Mitwirkung Heinrich Metzendorfs an der Planung einzelner Bauten zeichnet sie sich durch eine gewisse gestalterische Qualität aus, die sie aus dem üblichen regionalen Siedlungsbaugeschehen der Vorkriegszeit hervorhebt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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