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1902 wurde nördlich von Rodheim ein neuer Friedhof angelegt, der den älteren vor dem ehemaligen Obertor (vgl. auch Kulturdenkmäler, An der Oberpforte) ablöste. Vom Friedhof aus dem Jahre 1902 ist die massive Einfriedung mit dem von Bäumen flankierten Portal auf der Süd-Ost-Ecke aufgrund seiner Zeichenhaftigkeit denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |