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Dominantes Gebäude am Übergang der Friedrichstraße zur Stiftstraße. Das zweigeschossige, aus zwei Bauteilen bestehende Gebäude ist durch seine breitgelagerte Kubatur und das voluminöse Walmdach geprägt. Wohl im Zuge der Vorstadtbebauung in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet, dominiert es städtebaulich den auf einer leichten Kuppe liegenden Straßenbogen einschließlich der Einmündung der steil abfallenden Straße Am Hainberg. Die Anordnung der im östlichen Teil zur Dreiergruppen zusammengefassten und mit Klappläden ausgestatteten Fenster ist im Obergeschoss noch erhalten. Das Erdgeschoss ist in seinem südlichen Abschnitt heute durch den Einbau eines Ladengeschäfts und Cafés mit großer Glasfront verändert. Das hohe Mansarddach mit seiner engen Reihung schmaler Gauben prägt das Gebäude in besonderem Maße. So ist das barocke Anwesen einschließlich der im rückwärtigen Hof befindlichen Scheune nicht zuletzt aufgrund seiner starken straßenräumlichen Wirkung aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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