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Gesamtanlage Wölfersheim
Die Gesamtanlage Wölfersheim dokumentiert den Versuch einer hochmittelalterlichen Stadtgründung. Zur Abgrenzung konnte der Stadtmauerverlauf mit seinen erhaltenen Überresten und dem vorgelagerten Haingraben herangezogen werden. Im Nord-Westen ist der Haingrabenabschnitt durch nachfolgende Siedlungstätigkeit (Erschließung, Bebauung) nicht mehr nachvollziehbar und wurde aus der Gesamtanlage ausgeklammert. Seit dem 18. Jahrhundert wird ein neuer Friedhof für den südöstlichen Haingraben überliefert. Inzwischen wieder aufgelassen, erstreckt sich auf einem Teil seiner Fläche der "Denkmalplatz", eine Gedenkstätte für Gefallene aus Wölfersheim, die auch als Kulturdenkmal eigens gewürdigt wurde (vgl. dort).
Im Innern von Wölfersheim ist eine regelmäßige Blockerschließung zu beobachten, die zum Rande hin durch unregelmäßiger geführte Stichwege ergänzt wird (Brauhofplatz, Neuer Platz). Die Bebauungsdichte der Blöcke unterscheidet sich beträchtlich und spiegelt die ungleichen Besitzverhältnisse wieder. Besonders augenfällig werden sie im Nebeneinander der großen Höfe zwischen Brauhofgasse, Kirchgasse, Poststraße und Wassergasse und dem südlich angrenzenden, von der weiteren Brauhofgasse eingeschlossenen Block mit seiner kleinteiligen Parzellierung.
Für die ausgebliebene städtische Entwicklung gibt es mehrere Indizien. Das bäuerliche Gehöft in seinen verschiedenen Formen blieb vorherrschend. Ein Siedlungsmittelpunkt bildete sich nicht heraus. Eine mittelalterliche Pfarrkirche, die mit einem angrenzenden Hof und Platz diese Aufgabe in vergleichbaren Orten erfüllte, war nicht vorhanden. Der historische Kirchenbau im Nordwesten Wölfersheims ersetzte erst in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts eine Adelskapelle als Pfarrkirche. Auch eine etwa durch die Anlage eines Platzes bedingte Betonung des Durchgangsverkehrs ist nicht zu beobachten. So bleibt als nennenswerte Konsequenz der Stadtgründung lediglich ein beträchtlicher Umfang von Bausubstanz aus der Zeit um 1600 (Kirchgasse und Poststraße, vgl. Kulturdenkmäler dort), der sich der Ummauerung des Ortes und dem dadurch gewährleisteten größeren Schutz vor den Zerstörungen des 30jährigen Krieges verdankt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |