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Westlich des ehemals befestigten Stadtgebietes liegt im ansteigenden Gelände eine Reihe von drei Erdkellern. Die Stützmauer des Hanges in Bruchstein, die Zugänge zu den Kellern mit Werksteingewänden, von denen eines die inschriftliche Datierung 1870 trägt. Über den waagrechten Türstürzen in zwei Fällen Entlastungsbögen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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