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Die beiden traufständigen Bauten mit überbauter gemeinsamer Hofzufahrt waren ursprünglich offenbar Teil einer einzigen Hofanlage. Der Gebäudeteil Nr. 3 mit der Hofeinfahrt ist ein verputzter Fachwerkbau, Nr. 5 zeigt sein vollkommen intaktes Fachwerkgefüge der Zeit um 1700. Das Rähm des Obergeschosses trägt als zweizeilige Bauinschrift HEUTE DEN 18 MARTI IST DIESER BAU DURCH GOTTES SEGEN AUFERBAUET WORDEN BAUHERR IST MEISTER GEORG STÜBER ANNA DOROTHEA SEINE HAUSFRAU ZIMMERMEISTER WAR ANTON ZUSCHLAG. Als Schmuckform ist der Rollenfries der Füllhölzer über dem Erdgeschoß hervorzuheben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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