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Der Turm stammt vermutlich aus einer Erneuerungsphase der Stadtbefestigung um 1500; er wird von einem jüngeren Mansardzeltdach überdeckt. Die ursprünglich offene Innenseite wurde zu späterer Zeit (18./19. Jh.) geschlossen, der Turm insgesamt zu Wohnzwecken umgenutzt. Adamy führte in seinem 1895 erschienenen Denkmälerinventar des alten Landkreises Friedberg ein Gemeindearmenhaus als Nutzung an. Die an den Turm anschließenden Stadtmauerrelikte auf der Nordseite durch den Durchbruch der Wassergasse (19./20. Jh.) in ihrem Bestand weiter reduziert. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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