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Nordöstlich der geschlossenen Ortschaft an der Straße nach Hungen gelegen; nach den Angaben auf erhaltenen Grabmälern haben bereits in der Zeit um 1700 Juden in Wölfersheim gelebt, ohne dass der genaue Zeitpunkt der Gründung einer jüdischen Gemeinde bekannt wäre. Der Wölfersheimer Friedhof diente auch Juden aus benachbarten Gemeinden wie Melbach als Begräbnisstätte. Die letzte Beerdigung fand im Jahre 1922 statt. Auf einer Fläche von 17,65 ar sind 36 Grabsteine aus einer Belegzeit von 1729-1922 erhalten. Kulturdenkmal aus religions- und ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |