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Zweigeschossiger, giebelständiger und verputzter Fachwerkwohnbau einer L-förmig bebauten Hofanlage; die Anordnung der Fenster läßt vermuten, daß das Fachwerkgefüge des im 18. Jahrhundert errichteten Baus ungestört ist. Der ursprüngliche Zugang erfolgt auf der Traufseite zum Hof mit schöner zweiflügeliger Tür. Über die Giebelseite wird ein offenbar jüngerer Ladeneinbau erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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