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Hakenförmige Hofanlage, die in all ihren Gebäuden ihre historische Gestalt bewahrt hat; der zur Hauptstraße giebelständige Fachwerkwohnbau besitzt auf der zum Hof gelegenen Traufseite einen markanten Geschoßversatz zwischen Erd- und Obergeschoß, die Obergeschoß-Schwelle ist gekehlt. Der zur Hauptstraße gelegene Giebel ist verputzt. Die zum Neuen Platz gelegene Traufseite des Wohngebäudes ebenso wie der Giebel der Scheune dagegen in sichtbarem Fachwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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