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Waschbrunnen am nördlichen Abhang des Bergkegels; wohl schon im Frühmittelalter bestehende, in Stein gefasste Brunnenstelle, die von zahlreichen Quellaustritten gespeist wird. Nach der Legende soll Bonifatius hier die ersten Taufen in Hessen vorgenommen haben. Im 15. Jh. erfolgte die Erweiterung der Brunnenstelle zur Waschanlage durch doppelte Sandsteinbecken mit Abflusskanal, der noch an einer weiteren Stelle eine Öffnung mit Treppenzugang aufweist. Das umgebende Gelände war bis ins 20. Jh. städtischer Bleichplatz mit eigener Hütte, dem sogenannten Bleichhäuschen für den Bleichwärter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |