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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude; im Dachbalken befindet sich zusammen mit einer Inschrift die Datierung 1672. Auf diese Zeit zurück geht das freiliegende Fachwerkgefüge des Obergeschosses der zur Brauhofgasse gelegenen hinteren Gebäudezone, ebenso das Giebeldreieck zur Hauptstraße mit geschnitzten Zierformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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