Gesamtanlage
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Stausebach
  • Gesamtanlage

Der historische Ortskern wird beherrscht von der kath. Pfarr- und Wallfahrtskirche, die mit dem ummauerten Kirchhof am westlichen Ortsrand plaziert ist. Sie schart die Bebauung aus zahlreichen Hofanlagen in einem Dreiviertelkreis um sich. Als Erschließung dienen hauptsächlich der Alte Kirchweg und der davon abzweigende Brunnenweg, der ehemals von einem inzwischen verrohrten, aus dem Hirschgrund entspringenden Bachlauf durchflossen war. Die Mehrzahl der denkmalgeschützten Gebäude gehört zu Dreiseitgehöften, deren Wohnhäuser meist giebelständig zur Straße angeordnet ist. Hier ergeben sich durch die gebogenen Straßenverläufe städtebauliche interessante Staffelungen. In der Tiefe der Höfe lassen sich noch heute die Aneinanderreihungen von Scheunen ablesen, die als ehemals wohl geschlossener Kranz den Ort wehrhaft zur Feldflur abgegrenzt haben. Hier sind insbesondere die auf der nordöstlichen Seite der Brunnengasse liegenden Hofanlagen Nr. 1 bis 9 zu nennen. Die ältesten profanen Gebäude stammen aus dem Ende des 17. Jhs.: Brunnengasse 9 und 17, hier ist teilweise noch Fachwerk in Ständerbauwiese vorzufinden, aber auch etliche Gebäude aus dem 18. Jh. zeichnen sich durch lebhafte, mit Schnitzwerk verzierte Holzkonstruktionen aus. Die Gesamtanlage erstreckt sich vom Alten Kirchweg ab der Kreuzung Zum Schützenhaus bis zur Himmelsberger Straße. Drei Kulturdenkmäler entlang der Straße bilden den südlichen Ortseingang: das von vier Bäumen umstandene Kruzifix, das Transformatorenhäusschen und das Wiegehaus. Am nördlichen Ortsausgang gehören noch Himmelsberger Straße 1-5 zum denkmalgeschützen Bereich. Östlich der Kirche reicht die Gesamtanlage entlang des Brunnenweges bis zum Bildstock. Die Feldflur westlich der Kirche mit dem vorgelagerten Friedhof und die daran nördlich anschließenden, kleinparzellierten Gärten bilden eine bebauungsfreie Zone. Sie hält die historische Ortsansicht mit dem über den Dächern sichtbaren Kirchenschiff frei und ist damit von großer Bedeutung innerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlage Wie in vielen katholischen Landgemeinden üblich, sind auch in Stausebach die Ortsausgänge durch religiöse Kleindenkmäler wie Kruzifix und Bildstock besetzt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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