Gesamtanlage
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Emsdorf
  • Gesamtanlage

Die Ortslage von Emsdorf breitet sich auf einem nach Süden ziehenden Feldrücken sowie hangabwärts nach Westen bis in den Talgrund aus. Sie hat sich am Kreuzungspunkt der Straßen von Kirchhain nach Hatzbach und von Burgholz nach Stadtallendorf entwickelt. Die unter Denkmalschutz gestellte Gesamtanlage orientiert sich im wesentlichen an diesem sternförmigen Straßengeviert. Die vielfach ungestörte historische Bausubstanz ist von etlichen kleinen Gassen durchzogen und zeigt sich in ihrer teilweise engen und wirren Struktur geschichtlich gewachsen.

Von städtebaulicher Prägnanz sind die Hofanlagen Allendorfer Straße 1 und 3 sowie Burgholzer Straße 1, die die für das Ortsbild wichtigen Straßenkreuzungen markieren. Unter diesem Aspekt ist ferner die Reihung giebelständiger Fachwerkgebäude entlang der ansteigenden Burgholzer Straße zu nennen.

Wie häufig in katholischen Landgemeinden sind auch in Emsdorf einige Plätze aufzuführen, die sich durch Aufweitungen des Straßenraumes herausgebildet haben und von besonderen Objekten besetzt sind: die Königsstraße mit der großen Kastanie vor Haus Nr. 12 sowie einem der bemerkenswertesten Bildstöcke im Kreisgebiet von 1723; sodann der Dorfplatz vor dem Bürgerhaus an der Kreuzung Zur Dorflinde und Willersdorfer Straße, der von einem hohen Baumsolitär und der Stufenlinde beherrscht wird.

Mittelpunkt der ausgewiesenen Gesamtanlage ist die im nördlichen Bereich angesiedelte Kirche mit der weitgehend erhaltenen Ummauerung, an die noch auf zwei Seiten die Bebauung dicht anschließt.

Neben ihrer bedeutenden barocken Ausstattung wirkt sie im Ortsbild vor allem durch das hohe Kirchenschiff und den eleganten Haubendachreiter, der die Dorfsilhouette weithin sichtbar überragt.

Der erhaltene Bestand an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden umfaßt eine Bauzeit vom Beginn des 18.Jhs. bis ins erste Jahrzehnt des 20. Jhs. Mehrere Bauten des ausgehenden 19. Jhs. bis frühen 20. Jhs. sind durch Mansarddächer abgeschlossen (Allendorfer Straße 2 und 3, Alte Kreisstraße 1); an etlichen Gebäuden hat sich darüberhinaus die Holzschindelverkleidung erhalten. Als künstlerische Ausgestaltung von Fachwerk ist die Schnitzverzierung an Rähm und Eckstielen zu nennen, wie sie an den Gebäuden Unter der Kirche 2 und 3 sowie an dem im Erdgeschoß massiv erneuerten Wohnhaus Allendorfer Straße 7 angebracht ist. Besondere Erwähnung verdient die Kratzputzausstattung der Hoffassaden von Stall und Scheune bei Forsthausstraße 12 und die auf 1910 datierten sandsteinernen Torpfosten der Hofanlage Unter der Kirche 8. Im Süden der Gesamtanlage setzen aufgrund ihrer Höhenentwicklung das in historisierendem Fachwerk auf massivem Unterbau errichtete Schulhaus und das gleichfalls im ersten Jahrzehnt des 20. Jhs. erbaute Transformatorhäuschen einen abschließenden Akzent.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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