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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Ecke einer kleinen Bebauungsinsel gegenüber der Kirche städtebaulich exponiertes Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. ehemals mit Stallnutzung im hangseitig hohen Sockel. Rähmbau mit allseitigem Geschoßvorsprung, vollausgebildeten übereckstehenden Mannfiguren; an den Eckpfosten Schnitzwerk. Zum Hof gehörige Scheune von 1857 in einer Inschrift fälschlicherweise auf 1657 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |