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Von der Straße zurückliegendes Schulhaus mit vorgelagertem Pausenhof am südlichen Ortseingang plaziert; klar gegliederter Baukörper mit steilem Satteldach, der Anklänge an das Neue Bauen der Zwanziger Jahre erkennen läßt. Die Gestaltung der Glasversprossung an der Eingangstür und die Vergitterung der Kellerfenster stellen wohl formal eine Verwandtschaft zum expressionistischen Zackenstil her, wie er in der Neuausstattung der Kirche von Kirchhain und im Hülsenhaus in Marburg zur Anwendung kam. Aus architekturgeschichtlichen Gründen steht der 1926 errichtete Bau unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |