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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Längliches traufständiges Wohnhaus eines Dreiseithofes im Dorfkern. Repräsentatives Erscheinungsbild im Ortsbild durch hohes Mansardach und mit qualitätvollem Kratzputz geschmückte Ausfachungen der Straßentraufe. Rähmbau in für die erste Hälfte des 18. Jhs. typischer Schwellriegelkonstruktion und K-Streben; horizontale Gliederung des Baukörpers durch Riegelzüge. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Gerichtsgebäude. Scheune von 1903, ebenfalls mit sehr schönem Kratzputz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |