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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiger, eingeschossiger Fachwerkbau des frühen 20. Jhs., der, von der Straße zurückgesetzt, den westlichen Ortseingang bildet. 1928 als Tanzsaal errichtet, aus dieser Zeit auch die Einfriedung mit Sandsteinpfosten und Staketenzaun. Die Straßenfassade später mit Plattenbelag versehen. Wichtiges Zeugnis des sozialen Lebens im katholischen Dorfalltag.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |