Hintergasse
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Langenstein
  • Hintergasse
Ev. Kirche St. Jakob
Flur: 10
Flurstück: 142, 143

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Die an höchster Stelle in Langenstein errichtete Jakobskirche ist der Nachfolgebau der wohl bald nach der Missionierung des Amöneburger Beckens entstandenen Vorgängerkirche, die hier als Gründung durch Bonifatius gegen den Langen Stein gestanden haben soll. Der namengebende Heilige Jakobus war Schutzheiliger der Reisenden. Denn in vorchristlicher Zeit führte an diesem Ort bereits eine urkundlich erwähnte Straße vorbei, die ein Seitenweg der Straße durch die Langen Hessen war. Im Kern handelt es sich um einen während des 13. Jhs. entstandenen Rechteckbau mit eingezogenem, dreiseitig geschlossenem Chor. Ein aus dieser Zeit stammendes Portal ist auf der Nordseite vermauert. Ansonsten ist es ein Neubau des 16. Jhs. (vor 1522) mit einem Haubendachreiter des 18. Jhs. Im Chor ein sonst in Nordhessen nicht überliefertes, feingliedriges Netzgewölbe mittelrheinischer Form in zwei Schichten. Die untere Schicht ist dabei freischwebend. Die spätgotische ornamentale Gewölbebemalung von 1522 mit verschiedener Farbigkeit der beiden Rippensysteme und die gemalte Fensterumrahmung im Schiff um 1955 freigelegt. Als Ausstattung eine reichverzierte Kanzel in dörflichem Barock aus dem Ende des 17. Jhs. mit einem Engel als Fuß, die mit ländlich-barocken Motiven bemalte Emporenbrüstungen, die 12 Apostel darstellend, ein Taufstein von 1630 sowie die 1854-55 durch Friedrich und Karl Jakob Friese geschaffene Orgel. Außen an den beiden Westecken grobe, romanisierend figürliche Steinreliefs aus spätgotischer Zeit, die offenbar von Unheil abwendender Wirkung sein sollten. Die umgebende Kirchhofmauer auf der Nordostseite mit einer tonnengewölbten Torhalle des 16. Jhs. Der Kirchhof diente bis 1888 als Friedhof, aus dieser Zeit erhalten ist eine Reihe von barocken Grabsteinen, die heute um ein Kriegerdenkmal gruppiert sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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