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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Brunnenanlage am südöstlichen Ortsrandbereich; die Quelleinfassung wurde in neuerer Zeit verändert. Das durch ein einfaches Rohr aus der gebogenen Böschungsmauer hervortretende Wasser ergießt sich in ein flaches, quadratisches Becken mit Sandsteineinfassung. Der in die Landschaft eingebettete Brunnen ist als Beleg für die ehemals oberirdische Wasserversorgung von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |