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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Die zwischen 1354 und 1370 angelegte Stadtbefestigung in Form eines Schildes umschloß einst die ganze Stadt. Ehemals 21 halbrunde Schalentürme bildeten in den jahrhundertelangen Konflikten zwischen den hessischen Landgrafen und den Mainzer Erzbischöfen den Schutz für die Stadt. Teile der Mauer sind im Osten entlang der Straße Hinter der Mauer, im Norden entlang der Straße Am Hexenturm und im Westen entlang des Annaparkes, der Großen Mühle und der Straße An der Lohmühle erhalten, die Schalentürme nur in Resten, der hohe vollrunde Hexenturm noch mit Rest des Wehrgangs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |