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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zusammen mit Haus Nr.19 die Treppe zum Kirchhof flankierendes Doppelhaus vermutlich in Ständerbauweise, da unter dem Putz und der Verschieferung keinerlei Geschoßversätze zu erkennen sind. Zweigeschossig auf hohem Sockel direkt an die Kirchhofmauer angebaut ist dieses traufständige Doppelhaus mit Krüppelwalm ein wichtiger städtebaulicher Bestandteil der ringförmigen Bebauung um die Kirche. Entstehungszeit im frühen 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |