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Traufständiges Wohnhaus gegenüber dem ehemaligen Landratsamt, die Straßenseite ist streng symmetrisch gegliedert, über dem mit originaler Haustür erhaltenen Eingang ein großes Zwerchhaus mit Freigespärre. Die Fassade mit Hilfe eines Kniestockes erhöht und durch geschoßhohe Andreaskreuze und Brüstungen mit Tiermotiven geschmückt. Inschriftstein: "Reinhard Römer und Ehefrau Helene geborene Wolf Erbaut 1900" .
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |