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Nordöstlich der historischen Altstadt angesiedeltes Verwaltungsgebäude, das als Kreisverwaltung des ehemaligen, bis 1932 bestehenden Landkreises Kirchhain errichtet wurde und heute als Amtsgericht fungiert. Der schiefergedeckte und mit einem Walmdach versehene Bau ist handwerklich aufwendig in polychromem Mauerwerk mit horizontaler Gliederung errichtet. Die südliche Fassade durch Risalit mit Blendgiebel und Balkon zur Stadt ausgerichtet. Teile des alten Sitzungssaals in originaler farbiger Ausstattung erhalten. Die Nebengebäude sind als symmetrisch gegliederte Anlage in ebenfalls hoher handwerlicher Qualität ausgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |