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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Brücke über die Mühlenwohra in der Nähe des Amöneburger Tores. Historische Sandsteinkonstruktion mit leichter Überhöhung der Fahrbahn. Eine Brüstung ist nur in Form eines leichten Metallprofilgeländers vorhanden. Als handwerkliche Bogenkonstruktion des 19. Jhs. von orts- und verkehrsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |