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Jenseits der Ohm an der ehemaligen alten Brücke auf einem rechteckigen Sockel stehender Stein in Form einer mit Wappen und Schriftbändern versehenen Sandsteintafel. Der Gedenkstein enthält neben dem Wappen des Bürgermeisters das der Schöffen und des Baumeisters aus dem Jahr 1665. Die heute fehlende linke Ecke ist durch die Kämpfe des Zweiten Weltkrieges verursacht. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |