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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständige Scheune in gleichmäßigem Rähmfachwerk aus der Mitte des 18. Jhs. Verstrebungsfiguren und Profilierungen der Hölzer ähnlich Schulstraße 14. Seitlich der Tenne je ein Stalleingang. Das im Fachwerk gut erhaltene Gebäude mit Krüppelwalmdach ist ein wichtiger Bestandteil der Randbebauung des durch Gebäudeabbrüche freigewordenen Platzes. In jüngster Zeit wurde es restauriert und einer neuen Nutzung zugeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |