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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges Wohnhaus, das zwischen einem dreistöckigen und einem traufständigen Nachbarn eine wichtige Stellung in der geschlossenen Straßenrandbebauung einnimmt. Die unter der Putzfassade verborgene Fachwerkkonstruktion ist an der Giebelseite als Rähm-, an den Traufseiten wohl als Ständerkonstruktion ausgebildet. Als Bauzeit ist das 18. Jh.anzunehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |