Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Menhir aus Quarzit an der Einmündung der Straße Auf der Schwell in den Röderweg. Der uralte Stein weist geringe Spuren einer möglichen künstlichen Bearbeitung (Facettenspuren) auf. Einzelne näpfchenartige Vertiefungen sind Ergebnis der Verwitterung. Bei einer Dicke von 0,72 m hat er eine Gesamtlänge von 1,80 m und eine Breite von 1, 08 m. Er wurde 1972 wegen Straßenbauarbeiten um ca. 6 m von seinem ursprünglichen Standort nach Norden versetzt. Über die Funktion des Steines ist nichts bekannt, vielleicht hatte er kultische Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |