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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Röderweg
Hinkelstein (Menhir)
Flur: 9
Flurstück: 791

Menhir aus Quarzit an der Einmündung der Straße Auf der Schwell in den Röderweg. Der uralte Stein weist geringe Spuren einer möglichen künstlichen Bearbeitung (Facettenspuren) auf. Einzelne näpfchenartige Vertiefungen sind Ergebnis der Verwitterung. Bei einer Dicke von 0,72 m hat er eine Gesamtlänge von 1,80 m und eine Breite von 1, 08 m. Er wurde 1972 wegen Straßenbauarbeiten um ca. 6 m von seinem ursprünglichen Standort nach Norden versetzt. Über die Funktion des Steines ist nichts bekannt, vielleicht hatte er kultische Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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