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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Ungenutztes Wohnhaus, das mit dem gegenüberliegenden Hof eine räumliche Einheit bildet. Der in seiner Struktur gut erhaltene, zweizonige Bau aus kräftigen Hölzern ist wohl eines der ältesten Gebäude im Dorf. Die auf dem niedrigen Sockel ruhenden Ständer laufen über beide Geschosse durch, die Streben auf der Giebelseite stehen in Feldmitte und sind geschoßhoch. Im Dach findet sich eine seltene Firstständerkonstruktion. Die Bauweise deutet auf eine Entstehung kurz nach dem 30jährigen Krieg hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |