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In der Mittelachse des Friedhofs von vier Straucheichen umgebenes Hochkruzifix auf zweistufigem Sockel und altarähnlichem Postament mit profilierter Stufe und Platte. Die Kreuzenden sind als flache Spitzen ausgebildet. Korpus und Titulus aus Metall. Eingelassene Inschrift auf der Vorderseite: "Gütigster Herr Jesus verleihen ihnen die ewige Ruhe", rückseitige Datierung 1934.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |