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Östlich in der freien Feldflur an der Straße nach Stausebach stehender Bildstock, umgeben von zwei großen Kastanien. Bei dem sogenannten Semmekreuz, das vor Jahren noch Ort von Himmelfahrts-Prozessionen war, handelt es sich um einen auf rechteckigem Sockel und Postament stehenden, leicht geschwungenen Pfeiler aus Sandstein, der ein volutenbekränztes Relief mit der Darstellung des Auferstanden trägt. Das barocke Bildwerk ist im 18. Jh. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |