Gesamtanlage
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Schönbach
  • Gesamtanlage

Schönbach liegt als noch recht geschlossenes Dorf in der Talmündung beiderseits eines zur Ohm fließenden Bachlaufs. Die Gesamtanlage umfaßt den historischen Dorfkern, der sich über einem regellosen Grundriß entwickelt hat. Er wird erschlossen von der Ohmstraße aus Richtung Osten, der Dorfstraße aus Richtung Westen und der Anzefahrer Straße, die von Norden heranführt. Diese Straßen haben sich in zahlreichen Biegungen um die historische Bausubstanz herumgelegt. Sie sind durch etliche Quergassen sowie Stichwege untereinander verbunden und treffen an einem sich dort aufweitenden Platz zusammen, auf dem bis vor einigen Jahren noch das gemeindliche Backhaus stand. Es ist gut auf einem Luftbild zu erkennen, das etwa um 1960 von der Hofanlage Ohmstraße 2 angefertigt wurde. Im Ortsbild heben sich die Fachwerkgebäude des Hofes Anzefahrer Straße 1 durch ihre Lage in den Sichtachsen der Anzefahrer und der Ohmstraße hervor. Die Kirche ist in eine ehemalige Zehntscheune eingebaut, sie liegt umgeben von einem kleinen Kirchhof dicht eingeschlossen in der Bebauung am westlichen Rand des Ortskernes. Ihr Dachreiter überragt nur wenig die Dachlandschaft. Um die Kirche herum haben sich kleinbäuerliche und Tagelöhneranwesen angesiedelt, die größeren Vierseithofanlagen Dorfstraße 6 und Ohmstraße 2 begrenzen die Gesamtanlage nach Südwesten bzw. Süden. Die ältesten Gebäude stammen aus der ersten Hälfte des 17. Jhs., das Einhaus Anzefahrer Straße 6 ist dabei ebenso wie die Kirche in Teilen noch in Ständerbauweise errichtet. Durch sein sehr eng stehendes Giebelfachwerk nimmt das Wohnhaus Ohmstraße 2 an der platzartig aufgeweiteten Straßeneinmündung der Dorfstraße eine städtebaulich markante Stellung ein. Als Besonderheit sind die sehr schmal parzellierten Hirtengärten in einer den Hofstellen entsprechenden Anzahl am nordöstlichen Übergang in die Feldflur zu erwähnen. Sie sind als heute noch intensiv genutzte Einrichtung von sozial- und ortsgeschichtlicher Bedeutung. Denkmalgeschützter Teil der Gesamtanlage ist auch der durch profilierte Sandsteineinfassungen verzierte Wasserhochbehälter Auf der Riede, der Zeugniswert für die dörfliche Wasserzentralversorgung zu Beginn des 20. Jhs. besitzt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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