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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Hofanlage nordwestlich außerhalb des Ortskerns als Hakenhof mit giebelständigem Wohnhaus; Fachwerkrähmbau auf niedrigem Sockel, die Fassade gleichmäßig symmetrisch in drei Achsen gegliedert, die geschoßhohen Streben nach innen geneigt. Aus der Bauzeit Fenster mit Querriegel und tiefsitzender Sprosse sowie zweiläufige Außentreppe mit Vordach erhalten. Wohnhaus und Scheune etwa zeitgleich im letzten Drittel des 19. Jhs. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |