Gesamtanlage
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Sindersfeld
  • Gesamtanlage

Sindersfeld liegt 6 km nordwestlich von Kirchhain auf einem breiten nach Südwesten streichenden Feldrücken. In leichter südöstlicher Hanglage zieht sich der Ort bis an den Rand des Wöhlgrabens. Von hier aus geben die vorgelagerten Ackerflächen den Blick frei auf die denkmalgeschützte Gesamtanlage, die in besonderer Weise von dem 1913 errichteten, neobarocken Kirchenbau St. Matthäus geprägt ist. Er grenzt den recht geschlossenen historischen Dorfgrundriß nach Südosten ab und setzt mit seinem mehrstufigen, hochaufragenden Turm einen weithin sichtbaren Orientierungspunkt auch in der umliegenden Landschaft. Als sehr selten gewordene Erscheinung ist auch der um die Kirche herumreichende, noch heute genutzte Friedhof zu beschreiben, der wie eine Zunge in die zum Wöhlgraben hin abfallenden, unbebauten Gartenäcker hineinreicht und damit den Übergang von der Bebauung in die freie Landschaft herstellt. Der Grundriß des Ortes hat sich über einer Straßengabelung entwickelt, an der sich der Grüne Weg von der Rauschenberger Straße abspaltet. An den beiden Straßen sowie den sie verbindenden Gassen Wolfartsweg und Mittelweg haben sich in regelloser Form auf teilweise sehr engem Raum vorwiegend kleinere Hofanlagen sowie Tagelöhner- und Handwerkerhäuser angesiedelt. Die größeren Hofanlagen Grüner Weg 11 und Wolfartsweg 6 grenzen die historische Bebauung mit ihren Wirtschaftsgebäuden nach Nordosten hin ab. Von Süden her bildet der Hof Rauschenberger Straße 1 den städtebaulichen Auftakt der Gesamtanlage. Die Dorfausgänge nach Süden und Südosten sind wie in katholischen Landgemeinden weitverbreitet durch Kruzifixe markiert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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