Gesamtanlage
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Kirchhain
Burgholz
  • Gesamtanlage

Die Gesamtanlage der Gemeinde Burgholz erschließt in ihren wesentlichen Teilen die historische Bausubstanz entlang der Wohratalstraße, der Emsdorfer Straße, dem Lindenplatz sowie dem Burgweg. Die Hauptgruppe der denkmalgeschützten Einzelbauten gruppiert sich an der von Nordost nach Südwest verlaufenden Achse Wohratalstraße-Lindenplatz mit Übergang in den Kirchhainer Weg. Zu Beginn dieser Achse bilden die Hausnummern 3 / 6 der Wohratalstraße durch ihre giebelständigen, dicht an der Straße stehenden Wohnhäuser eine städtebauliche Torsituation aus. Diese findet am Lindenplatz durch die Hausnummern 5 / 10 ihre Entsprechung, hier bilden die beiden giebelständig gegenüberstehenden Bauten eine räumlich wichtige Platzeinfassung. Burgholz brennt laut Überlieferung 1768 bis auf wenige Häuser ab. Die heute vielfach durch Um- und Anbauten veränderte Bausubstanz der Einzeldenkmäler entstammt folglich der zweiten Hälfte des 18. Jhs., als Hofformen sind zwei Dreiseithöfe, einige Zweiseitanlagen und ein Streckhof mit Auszugshaus zu nennen. Bis auf die in neuerer Zeit entstandene Kratzputzausstattung am Haus Lindenplatz 5 weist das Fachwerk in dem seit jeher wenig begüterten Dorf keine besonderen Schmuckformen auf. Vom Lindenplatz aus, auf den nahezu alle Straße sternförmig zulaufen, gelangt man in Richtung Südwesten den Hang hinauf zur Kirche. Der ganz in Werkstein errichtete, gut erhaltene Bau erfährt durch den ansteigenden, von der Bebauung eingeengten Burgweg und den über dem Eingang eingestellten Glockenturm eine starke Akzentuierung. Hinter der Kirche schließt sich der Friedhof an, nach Nordosten reicht bis an den Waldrand eine breite, vom Aussichtturm bis zu der Straße Am Katharinenbrunnen sich erstreckende Zone von Streuobstwiesen und Gärten. Die Gesamtanlage zieht sich in diesem Bereich bis zu der etwa 50 m im Wald liegenden Hunburg, einer ehemaligen karolingischen Curtis, die sich auf einer Bergzunge über dem Wohratal ausbreitet. Der südliche Dorfrand wird von dem schon etwas abseits des Ortskernes gelegenen Forsthauses begrenzt, im Osten des Kirchhainer Weges ist der Bebauung eine Streuobstwiese vorgelagert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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